Vorstoß im Europarat für die aktive Tötung Sterbender (Euthanasie)
Vor vier Jahren beschloss der Europarat eine wegweisende Empfehlung über die Würde und Rechte Sterbender. Nun wollen Befürworter der „aktiven Sterbehilfe“ das Gegenteil. Am 30. September fällt die Entscheidung.
Am 5. September hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Europarates (nicht der EU!) einen Bericht genehmigt, der die aktive „Sterbehilfe“ (Euthanasie) befürwortet. Den 45 Mitgliedsländern wird empfohlen, die Straffreiheit von Ärzten zu prüfen, die sich bereit erklären, unheilbar Kranken dabei zu helfen, ihrem Leben ein Ende zu bereiten, sofern sie darum wiederholt, freiwillig und nach gründlicher Überlegung gebeten haben“.
Die Vorlage wurde mit knapper Mehrheit von 14 gegen 12 Stimmen im Sozialausschuss angenommen. Neben Protesten aus den christlichen Kirchen – in Österreich u. a. vom Laienrat und vom Ökumenische Rat der Kirchen – hat sich auch der Rechtsausschuss des Europarates gegen die Legalisierung der Euthanasie ausgesprochen. Dennoch wird der Bericht am 30. September der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Abstimmung vorgelegt.
Widerstand ist angesagt
Die Lage sei sehr ernst, dass die Vorlage durchgehen könnte, betont Michael Spindelegger. Der VP-Abgeordnete leitet die österreichische Delegation, der sechs Nationalräte angehören. In allen europäischen Fraktionen gebe es Befürworter und Gegner der aktiven ,.Sterbehilfe“ … Es wird sehr darauf ankommen, ob die Gegner noch rechtzeitig den Widerstand formieren können“, meint Spindelegger. „Für mich verstößt diese Vorlage nicht nur gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (§ 2) und den Schutz des Lebens. Wenn wir der aktiven Sterbehilfe die Tür öffnen, stehlen wir uns auch aus der gesellschaftlichen Verannvortung, ein Sterben in Würde, ein Sterben in Geborgenheit und ein Sterben ohne unnötige Schmerzen zu ermöglichen. Wir lassen Sterbende allein in ihrer Angst, in ihrem Leid und in ihrer Sorge, Angehörigen zur Last zu fallen. Das ist unmenschlich.“ Gerade aus diesen Überlegungen, so Spindelegger, habe sich das österreichische Parlament einstimmig gegen die aktive Sterbehilfe und für den Ansbau des Hospizwesens und der schmerzlindernden Medizin ausgesprochen und die Familienhospizkarenz zur Pflege sterbender Angehöriger eingeführt.
Die ehemalige VP-Abgeordnete Edeltraud Gatterer ist .sehr erschüttert“, dass die Befürworter der aktiven Sterbehilfe mit ihrem Vorstoß schon so weit gekommen sind. ,.Es überrascht mich nicht, dass sie es versucht haben, aber es macht mir Sorge, dass es bisher so wenig an Widerstand organisiert wurde.“ Gatterer hatte sich 1997, als im Sozialausschuss des Europarates die aktive „Sterbehilfe“ erstmals zur Debatte stand, als Berichterstatterin angeboten und das Ruder herumgerissen. Gemeinsam mit dem Wiener Moraltheologen Günther Virt und anderen Experten hat die eine wegweisende Empfehlung (s. Kasten) ausgearbeitet und gleichzeitig dafür gesorgt, das möglichst viele Abgeordnete dafür eintreten.
Wir haben eineinhalb Jahre wirklich geschuftet, um die Empfehlung für die Würde und Rechte sterbender Menschen durchzubringen. Schon damals haben wir entschiedene Gegner, die nun versuchen, alles um 180 Grad umzudrehen:
Eine Vorbildwirkung
Der Europarat kann zwar keine verbindlichen Rechtsnormen setzen, aber er hat eine große Leitbildfunktion. gerade was Menschenrechte und Werte angeht, betont der Vizepräsident der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände Österreichs, Anton Salesny. Die Empfehlungen des Europarates hätten deshalb eine gewisse Vorbildwirkung und sie beeinflussen auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Er appelliert an die Abgeordneten, die Vorlage abzulehnen. Geschieht das nicht, wäre das in viielen Ländern Wasser auf die Mühlen der Euthanasiebefürworter. Und die Konzepte für eine humane Begleitung Sterbender blieben auf der Stecke“, fürchtet Salesny.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.