Erhaltungsmöglichkeiten der Lärchenwiesen des Mieminger Plateaus

Erhaltungsmöglichkeiten der Lärchwiesen des Mieminger Plateaus

von Dipl. Ing. Dr. Giselher SCHECHTNER

Bundesversuchsanstalt für alpenländische Landwirtschaft, Gumpenstein

 

Gegenwärtiger Zustand

Bei der Besichtigung einer größeren Anzahl von Lärchwiesen im Gebiete der Ge­meide Obsteig am 17.7.1974, unter Führung durch Herrn Bürgermeister RISER (Obsteig), Herrn Dr. NIEDERWOLFSGRUBER (Innsbruck) und Herrn Ing. ENNEMOSER (Imst) wurde vor allem folgendes beobachtet:

  1. ‚Typische Lärchwiesen sind landschaftlich faszinierend! Es handelt sich dabei um eine eigenartige Doppelkultur mit einem überwiegend lichten Lär­chenbestand als Oberschicht und einem geschlossenen Wiesenbestand als Unter­schicht.
  2. Lärchwiese ist nicht gleich Lärchwiese! Manche befinden sich in mehr oder weniger ebener Lage und haben eine ziemlich gleichmäßige Bodenoberfläche, andere dagegen in hängigem oder kupiertem Gelände mit einer ziemlich bucke­ligen Bodenoberfläche. Daraus resultiert auch ein sehr unterschiedlicher Wert für das Landschaftsbild.
  3. Nur selten werden die Lärchwiesen noch gemäht, einige davon werden aber be­weidet, sind also nicht mehr Lärchwiesen sondern Lärchweiden. Das Gros ist zur Zeit landwirtschaftlich ungenützt. Die landwirtschaftlich nicht mehr ge­nutzten Lärchwiesen, die man im allgemeinen auch nicht räumt, d.h. von den herabgefallenen Ästen säubert, machen bei weitem nicht den einladenden Ein­druck wie die beweideten oder gar die vereinzelt noch gemähten Lärchwiesen.
  4. Durch das Unterlassen der Grünlandnutzung – im besonderen der Mähenutzung – kommen im Unterwuchs vielfach schon andere Baumarten, wie insbesondere Fichte und Föhre, auf. Der Lärchwiesencharakter droht dadurch überwiegend schon im Laufe der nächsten Jahre oder Jahrzehnte verlorenzugehen.

Erhaltungsmöglichkeiten

  1. Die Lärchwiesen sind ein Relikt aus einer vergangenen Wirtschaftsepoche. Sie mögen den Bauern früher gute Dienste geleistet haben, heute ist es für den Landwirt untragbar geworden, sie in der bisherigen Form weiter zu bewirtschaften. Als Ersatz kommen für den wirtschaftlich denkenden Landwirt nur zwei Alter­nativen in Betracht: Rodung der Lärchen und Schaffung gut mechanisierbarer landwirtschaftlicher Nutzflächen oder die Überführung in einen geschlossenen Waldbestand.
  2. Nur wenn man besondere Schutzmaßnahmen ergreift, ist es daher möglich, diese lokal verbreitete und heute unwirtschaftlich gewordene Kulturart im höheren Interesse (Schaffung eines besonders attraktiven Erholungsraumes; Förderung des Fremdenverkehrs; aus historischen Gründen) zu erhalten. Realisierbar ist diese Aufgabe nur dann, wenn man die Lärchwiesenbesitzer dafür entschädigt, daß sie eine unwirtschaftlich gewordene Kulturart weiterführen und wenn die Öffentlichkeit dafür Sorge trägt, daß diese Schutzmaßnahmen auch tatsächlich durchgeführt und entsprechend finanziert werden.
  3. Da die Kosten für die Erhaltung der Lärchwiesen nicht unwesentlich sind, sollte man nicht alle der derzeit noch bestehenden Lärchwiesen des projektierten Landschaftsschutzgebietes – laut Kartierung etwa 150 ha – zu erhalten versuchen, sondern nur jene, die zur Rettung des herkömmlichen Landschaftsbildes unent­behrlich sind.  Es dürften etwa 75 ha Lärchwiesen oder lärchwiesenähnliche Bestände genügen, um der Landschaft das bisherige Gepräge auch weiterhin zu verleihen und die o.a. Aufgaben zu erfüllen. Die übrigen könnten ohne wesent­liche Verluste für das Landschaftsbild gerodet oder in den standortgemäßen Nadelwald – mit Lärche, Fichte und Föhre als Hauptbestandesbildner – überge­führt werden. Die tatsächlich erhaltungswürdigen Lärchwiesenflächen sollten unter Mitwirkung von Vertretern der Gemeinde, des Landes und der land- und forstwirtschaftliche Interessenvertretungen einvernehmlich erfaßt und kartografisch festgehalten werden.
  1. Zur Erhaltung der Lärchwiesen – in der herkömmlichen oder einer ähnlichen Form – gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten:
    1. Schaffung reiner Lärchenwälder. Es ist dies die billigste, der speziellen Zielsetzung aber auch am wenigsten entsprechende Lösung. Es wäre nur dafür zu sorgen, daß alle anderen Baumarten aus den bereits bestehenden Lärchwie­senbeständen entfernt und bei Neuaufforstungen ausschließlich Lärchen verwendet werden.
    2. Weiterführung der Lärchwiesennutzung, aber ohne Mahd. Der Lärchwiesencharakter bleibt dadurch zwar erhalten, die landwirtschaftliche Wirkung ist aber durch das überständige oder am Boden verfaulende Gras zumindest zeitweise erheblich geringer als die der traditionell genutzten, d.h. der jährlich einmal (oder jedes 2. Jahr) gemähten Lärchwiesenbestände. Im einzelnen wären dazu folgende Pflegemaßnahmen erforderlich: Entfernung der anderen Baumarten (wie bei Variante A) und auch aller überzähligen Lärche in den Altbeständen und Jungkulturen, sodaß die Bestockung den Grenzwert von maximal 0,5 nicht überschreitet und der lichte Bestandescharakter stets er­halten bleibt; Beseitigung der größeren der abgefallenen Äste im Frühjahr. (Ein Astgewirr am Boden würde die ungemähten Lärchwiesen so stark entwerten, daß ihre Erhaltungswürdigkeit weitgehend verlorenginge).
    3. Einführung der Lärchweidenutzung anstelle der Lärchwiesennutzung. Der Lärch­wiesencharakter wird dadurch nur geringfügig verändert. Die Grünlandflora wird zwar um eine Nuance einförmiger, der Pflanzenbestand aber dichter und satt­grüner in der Farbe. Er  erhält mehr rasenartigen Charakter und dies verbessert die Begehbarkeit, was für jene Lärchweiden, die der Öffentlichkeit zugäng­lich gemacht werden sollen, nicht unwesentlich erscheint. Dadurch wird die geringfügige Artenverarmung mehr als aufgewogen. Es besteht keine Gefahr, daß der Enzian durch die Weidenutzung zurückgedrängt oder gar vernichtet wird, es sei denn, man verbindet die Weidenutzung mit einer intensiveren Düngung. Ein gewisser Nachteil ist allerdings die Verschmutzung der Grasnarbe durch die Kotausscheidungen der Weidetiere. Wenn die Wasserzuleitung keine besonderen Schwierigkeiten bereitet und genügend große Parzellen vorhanden sind (oder sich mehrere Landwirte zur Einrichtung eine Gemeinschaftsweide entschließen), ist die Lärchweidenutzung viel leichter und billiger zu realisieren als die Beibehaltung der traditionellen Mähenutzung, weil die vielen Bäume und Bodenunebenheiten die Weidenutzung kaum beeinträchtigen, die Mähearbeit und Futtertrocknung aber außerordentlich erschweren. Zur Vermeidung des landschaftlich nicht sehr ansprechenden Bildes ungenutzter Futteraufwüchse (wie im Falle der ungemähten Lärchwiesen) ist es allerdings notwendig, daß zumindest die Hälfte des jährlichen Futteraufwuchses durch die Weidetiere entfernt wird (z.B. durch Vor- und Nachweide vor und nach der Almweidesaison). Die Ab­teilung Alm- und Weidewirtschaft der Tiroler Landesregierung sollte bei der Einrichtung der Weiden beratend zur Seite gezogen werden, damit auch die technischen Fragen der Weideeinrichtung (Tränkwasserversorgung – Einzäunung) einer zweckmäßigen und landwirtschaftlich schönen Lösung zugeführt werden. Der Aufwand für die Einrichtung von Lärchweiden ist derselbe wie bei den Varianten A und B, dazu kommen jedoch die Kosten für die Errichtung und Erhaltung der Zäune, die möglichst als weitmaschige Gitterzäune aus Glattdraht und nicht mit Stacheldraht errichtet werden sollten – sowie die Kosten für die Einrichtung der Tränkanlagen. Die Beweidung könnte sowohl durch Rinder als auch durch Schafe erfolgen, die Einzäunung für Schafe ist allerdings teurer.
    4. Weiterführung der traditionellen Lärchwiesennutzung. Diese Lösung garantiert es, daß der hohe landschaftliche Wert der Lärchwiesen zur Gänze erhalten bleibt. Gegenüber der Lärchweidenutzung hat sie den Vorteil, daß jegliche Verunreinigung der Grasnarbe durch die Kotabsonderungen der Tiere unterbleibt. Die gemähten Lärchwiesen eignen sich daher auch gut zu Rast-, Spiel-, Tummel- und Picknick­plätzen, ihre Erhaltung ist aber so kostspielig, daß es nur an besonders attrak­tiven Plätzen zweckmäßig erscheint, diesen Aufwand vorzunehmen. Wo man sich dazu entschließt, ist u.U. sogar eine zwei- oder mehrmalige Mähenutzung (in Verbindung mit Kompostierung oder Grünfütterung) erwägenswert. Der Aufwand zur Beibehaltung der Mähenutzung ist derselbe wie bei den Varianten A und B, dazu kommen allerdings die jährlich anfallenden Kosten für die Mahd und Trocknung des Futters, die deshalb so ins Gewicht fallen, weil man wegen der vie­len Bäume und des oft buckeligen Geländes zumindest teilweise zur Handarbeit ge­zwungen ist. Die Trocknung ist wegen der Beschattung durch die Bäume noch zusätzlich erschwert. (Verlängerung der Trocknungsdauer und Erhöhung des Trocknungsrisikos). Eine mehrmalige Mähenutzung in Verbindung mit Grünfütterung oder Kom­postierung kommt nur dort in Betracht, wo man Mähmaschinen oder Rasenmäher ein­ setzen kann.­Wo man bei der Mähenutzung und Trocknung des Futters verbleibt, wäre es zweck­mäßig, wenigstens einige der kleinen Heustadeln zur Futtereinlagerung für den Winter mit Hilfe öffentlicher Mitteln zu erhalten, weil sie viel zur Romantik der Landschaft beitragen und weil man in sie auch nicht ganz fertig getrocknetes Fut­ter ohne größeres Risiko einlagern kann.

Fortsetzung im Originaldokument: Kostenvoranschlag

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Quelle: Dipl. Ing. Dr. Giselher SCHECHTNER

Orginaldokument: Erhaltungsmöglichkeiten der Lärchenwiesen des Mieminger Plateaus

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