Kundmachung Gemeinderatssitzung vom 25.8.2003

Bei der Gemeinderatssitzung am 25.08.2003 wurden nachstehende Tagesordnungspunkte behandelt und folgende Beschlüsse gefasst:

Beginn: 19.00 Uhr

Punkt 1. Beschlussfassung Ankauf Bp. .356 und Gst 5717/1 (Schneggenhausen) ; Der Bürgermeister erläutert nochmals den Sachverhalt:

Der Ankauf wurde von allen damit befassten Stellen ausnahmslos befürwortet. Es liegen Stellungnahmen folgender Stellen vor:

  1. Bundesdenkmalamt:
  2. Landesgedächtnisstiftung
  3. Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Kultur:
  4. Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Statistik:
  5. Tourismusverband Mieminger Plateau & Fernpass-Seen
  6. Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bodenordnung – Dorferneuerung

Weilers wurde bei Dr. Klaus Ennemoser, Wirtschaftsberatung-MBA, Tourismus & Golf­ Consulting , eine Machbarkeitsstudie auf Basis des Projektes Impulse 2003 – 2006 in Auftrag gegeben. In dieser Studie wurden die kommerziellen und öffentlichen Nutzungspotenziale des Projektes und die damit verbundenen Chancen und Risiken für die Gemeinde untersucht. In dieser Studie werden die im Projekt Impulse 2003 – 2006 aufgezeigten Synergieeffekte durch den Ankauf und die Adaptierung des Anwesens für öffentliche Zwecke bestätigt.

Der Geme inderat hat sich in seiner Sitzung vom 13.03.2003 einstimmig zu diesem Projekt bekannt und dem Bürgermeister einen entsprechenden Verhandlungsauftrag erteilt.

Das erzielte Verhandlungsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vorgaben des Gemeinderates.

Die Finanzierung ist gesichert .

Für einen Ideenwettbewerb wurden bereits Fördermittel in Höhe von€ 18.750,–  zugesichert. Jeder einzelne Gemeinderat gibt eine Stellungnahme zum Projekt.

Der Bürgermeister erteilt dem auf Einladung des Bürgermeisters anwesenden Vertreter des Bundesdenkmalamtes, Herrn 01 Walter Hauser, das Wort. 01 Hauser erläutert, dass die Dörfer sich unterscheiden sollen. Solche alten Häuser, wie das Postmeisterhaus, haben ein Herz, neue Häuser haben kein Herz. Für DI Hauser gibt es gar kein Gegenargument das Haus nicht zu kaufen . Der Ausbau und die Adaptierung müssen nicht von heute auf morgen durchgeführt werden. Wichtig ist der Kauf. Er erläutert Beispiele andere r Gemeinde wie Pill, Schönberg, Hopfgarten oder Fügen, die bereits solche Häuser angekauft haben.

Der  Bürgermeister  stellt den  Antrag,  dem Kauf der Gst  5717/1  (2 . 533  m 2)  und  .356  (1 .057 m‘) auf Basis des Anbotes von Frau Elfriede Stolz vom 25.08.2003 zuzustimmen :

Der Antrag wird mit 8 Ja Stimmen, 2 Gegenstimmen (GV Brenner und GR Auer) und einer Stimmenthaltung (Vzbgm. Ausserlechner) angenommen

Der Bürgermeister stellt weiters den Antrag, einen  mit € 25.000,– dotierten Ideenwettbewerb auf Basis des Projektes Impulse 2003 – 2006 durchzuführen, wovon die Gemeinde Obsteig € 6.250,– zu tragen hat (der Resete in Höhe von € 18.750,– wird durch bereits zugesagte Förderungen aufgebracht). Die budgetäre Bedeckung erfolgt über den Haushaltsplan 2004·

Der Antrag wird mit 8 Ja Stimmen, 2 Gegenstimmen (GV Brenner und GR Auer) und einer Stimmenthaltung (Vzbm. Ausserlechner) angenommen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag,  den Tagesordnungspunkt 1a) ,,Umwidmung zweier teilflächen des Gst 5717/3 von Freiland im Wohngebiet“ aufzunehmen.

Der Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen (GB Brenner und GR Auer angenommen).

TO-Punkt 1a) ,,Umwidmung zweier Teilflächen des Gst 5717/3 von Freiland in Wohngebiet“

Der . Bürgermeister stellt den Antrag die Auflage und den Erlass  der Umwidmung zweier Teilflächen des Gst 5717/3 von Freiland in Wohngebiet“ im Gesamtausmaß 3  .5 90 m2    laut  beiliegendem Flächenwidmungsplanentwurf  von  DI Erwin Ofner (Änderung Nr. 47) zu beschließen.
Der Gemeinderat beschließt mit 8 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen (GV Brenner und GR Auer) und einer Stimmenthaltung (Vzbgm. Ausserlechner) die Auflage und den Erlass der Umwidmung zweier Teilflächen des Gst 5717/3 von Freiland in Wohngebiet“    im  Gesamtausmaß      von    3.590     m2     laut beiliegendem Flächenwidmungsplanentwurf von DI Erwin Ofner (Änderung Nr. 47).

Punkt 2. Beschlussfassung Auflage und Erlass des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Gst. .414 zur Gänze, sowie 5882, 5866, 5875/1 und 5875/2 alle zum Teil (Bereich Hotel Holzleiten, Herbert Wilhelm).

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Auflage und den Erlass des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Gst. .414 zur Gänze, sowie 5882, 5866, 5875/1 und 5875/2 alle zum Teil (Bereich Hotel Holzleiten, Herbert Wilhelm). laut planlicher Darstellung des Raumplaners DI Erwin Ofner (ABP025/03 und EBP025/03).

Punkt 3.   Beschlussfassung  Wärmeliefervertrag zwischen  der  obsteig  nahwärme.at und  der Gemeinde Obsteig (Volksschule)
Der Wärmeliefervertrag wird vom Bürgermeister vorgelesen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Vertrag.

Punkt 4.    Allfälliges;
Unter diesem Punkt wurden keine Beschlüsse gefasst.

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Quelle: Gemeinde Obsteig

Sparmarkt Leiterin Alexandra Bernhard