Nro. 1485
Dem Gemeindevorsteher in Obstaig
Der Joachim Hosp von Obstaig liegt am Roschacherberg (wahrsch. Rorschacherberg, Anm.) in der Schweitz krank, und ist, da er kein Geld besitzt, in den traurigsten Umständen. Der Vorsteher hat dessen Verwandten aufzufordern, dass sie ihm unverzüglich eine Untersttitzung entweder durch das Landgericht oder auf andere sichere Art zumitteln. Sollte er arm sein, so hat der Vorsteher aus dem Armenfond, oder aus der Gemeindekasse einige Gulden hieher zu übergeben.
K.k. Landgericht Silz den 2. August 1839.
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