Gemeindeinformation 2002/02

An die Bevölkerung von Obsteig
Liebe Obsteigerinnen und Obsteiger!

Die Bezirkshauptmannschaft Imst hat als Wahltag für die Neuwahl des Bürgermeisters Sonntag, den 03. März 2002 bestimmt. Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, würde diese eine Woche später, am Sonntag, den 10. März 2002 stattfinden.

Mögliche Kandidaten haben noch bis 08. Feber 2002, 17:00 Uhr Zeit, der Gemeindewahlbehörde ihre Kandidatur bekannt zu geben. Die Kandidaten müssen dem Gemeinderat angehören.

Gewählt werden können sie von jedem Unionsbürger, der vor dem 01. Jänner 2002 das 18. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde Obsteig seinen Hauptwohnsitz hat, es sei denn, dass er sich noch nicht ein Jahr in der Gemeinde aufhält und sein Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend ist.

Die Wahlberechtigten werden in einem Wählerverzeichnis erfasst. Näheres zum Wählerverzeichnis ist der Kundmachung auf der Rückseite zu entnehmen.

Neben der Bürgermeisterwahl gibt es natürlich auch andere Themen, die die Be­völkerung beschäftigen. So haben die lang­ anhaltende Kälte im Jänner und der voran­gegangene starke Regen dazu geführt, dass die Straßen und Gemeindewege über Wochen hinweg außergewöhnlich stark ver­eist waren. Dazu nur eine Zahl: Wir haben heuer bereits über 130 Tonnen Kies aufgebracht. Zusätzlich wurden exponierte Stellen (z.B. die Einfahrten in die Bundesstraße und Brücken) aus Sicherheitsgründen gesalzen. Wir haben aber  auch  Vorschläge aus der Bevölkerung aufgegriffen und auf dem Sturlweg sowohl Sägemehl als auch Hackgut testhalber  ausprobiert.  Dabei wurde auch getestet, welche Geräte/­ Maschinen sich dazu am besten eignen. Trotzdem – und dafür bitte ich um Verständ­nis – blieb der eine oder andere Weg wegen der außergewöhnlichen Verhältnisse nur er­chwert passierbar.

Erfreulich ist, dass immer mehr Obsteigerinnen und Obsteiger von der Mög­lichkeit Gebrauch machen, der Gemeinde per e-mail  gemeindeobsteig@aon.at  Hinweise und Anregungen zukommen zu lassen.

Abschließend nochmals die Zeiten,  an denen ich im Gemeindeamt erreichbar bin:

Montag: 17.15 – 19.00 Uhr
Dienstag: 07.00 – 08.00 Uhr
Donnerstag: 07.00 – 13.00 Uhr
Freitag: 14:00 – 16.00 Uhr

Außerhalb der Amtsstunden erreichen Sie mich in dringenden  Fällen  privat  unter Tel. 8263 oder 0699-10972380. Sie können mir aber auch unter g.schaber@tirol.gv.at ein e-mail schicken

Der Vizebürgermeister
Mag. Gerald Schaber


Kundmachung

über die Auflegung des Wählerverzeichnisses gemäß § 26 Tiroler Gemeindewahlordnung 1994

Das Wählerverzeichnis für die Wahlen des Bürgermeisters am 3. März 2002 liegt vom 5. Februar 2002 bis einschließlich 13. Februar 2002, von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr und zusätzlich Montag von 17.15 bis 19.00 Uhr im Gemeindeamt Obsteig Oberstrass 218, 6416 Obsteig, zur Einsicht auf.

Innerhalb dieser Einsichtsfrist kann jeder­mann in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschriften oder Vervielfältigungen herstellen.

Innerhalb der Einsichtsfrist kann jeder Unionsbürger, der als Wähler  eingetragen ist oder das Wahlrecht für sich in Anspruch nimmt, wegen seiner Aufnahme bzw. Nicht­aufnahme in das Wählerverzeichnis schrift­lich oder mündlich spätestens am letzten Tag der Einsichtsfrist bei der Gemeinde­wahlbehörde Einspruch erheben. Der schriftliche Einspruch kann nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden technischen Mittel auch telegraphisch, fernschriftlich, im Wege automationsunterstützter Daten­übertragung oder in jeder anderen tech­nisch möglichen Weise eingebracht wer­den.

Der Einspruch ist zu begründen. Wird im Einspruch die Aufnahme in das Wählerverzeichnis begehrt, so sind auch die zur Begründung notwendigen Belege anzu­schließen.

Innerhalb der Einsichtsfrist kann jeder Unionsbürger, der als Wähler eingetragen oder das Wahlrecht für sich in Anspruch nimmt, bei der Gemeinde die Streichung vermeintlich nicht Wahlberechtigter aus
dem Wählerverzeichnis oder die Aufnahme vermeintlich Wahlberechtigter in das Wählerverzeichnis mündlich oder schriftlich anregen. Die schriftliche Anregung kann nach Maßgabe der zur Verfügung ste­henden technischen Mittel auch tele­graphisch, fernschriftlich, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebracht werden. Die Anregung ist zu begründen. Wird die Aufnahme vermeintlich Wahlberechtigter in das Wählerverzeichnis angeregt, so sind die zur Begründung notwendigen Belege anzu­schließen.

Für die Gemeinde Obsteig
Der Vizebürgermeister
Mag. Gerald Schaber

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Quelle: Gemeinde Obsteig

Orginaldokument: Gemeindeinformation 2002/02