Kundmachung Gemeinderatssitzung vom 10.10.2003

Bei der Gemeinderatssitzung am 10.10.2003 wurden nachstehende Tagesordnungspunkte behandelt und folgende Beschlüsse erfasst:

Punkt 1:

Bericht Bürgermeister;
Der Bürgermeister berichtet:
Über die Grabungs- und Bauarbeiten in der Unterstrass beim Seepark – Biomasseanlage.

Beim Bau der Biomasseanlage sind die Bauarbeiten im Zeitplan, die Leitungen für die Heizung sind bereits zur Hälfte gegraben.
Angebot für Holz im Lehnberg von Hechenblaikner ist alles andere als gut -die Preise für Holz sind derzeit nicht besser (Auch GV Hermann Brenner bestätigt dies).

IRI und Leader+ Vereine wollen fusionieren, der dafür benötigte Gemeinderatsbeschluss wird in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.
Bei der Regierungsbildung nach der Landtagswahl ist die Rede, dass LR Streiter zwar bleiben soll, aber nicht mehr für die Gemeinden zuständig sein sollen. Etliche Bürgermeister des Bezirkes Imst unterstützen das Ansinnen, LR Streiter für die Gemeinde zu behalten.
Bernadette Kohl möchte am Plateau eine beaufsichtigte Krabbelstube einrichten und hat die Gemeinde um Unterstützung gebeten. Bürgermeister Schaber übergibt das Ansuchen GR Herbert Krug, der schon einmal mit der Sache betraut wurde.

Weiters berichtet der Bürgermeister über den Stand der Fusionierungswelle bei den Tourismusverbänden.
Vorweg zum Schilift – der Investor für den Lift, Herr Gerhard Haidacher will dem Gemeinderat am 16 10.2003 seine Pläne zum Lift präsentieren.

Punkt 2. Beschlussfassung Baukostenzuschüsse: Christian Weiss, Reinhard Auer und Robert Riser;
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Baukostenzuschuss für Christian Weiss und Aeinhard Auer in Höhe von 50 % für Erschließung und 30 % für Wasser und Kanalanschluss.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Stimmenthaltung {GA Toni Aiser – Befangenheit) den Baukostenzuschuss für Robert Riser in Höhe von 50 % für Erschließung und 30 % für Wasser und Kanalanschluss.

Punkt 3:

Ansuchen Baukostenzuschuss Judith und Werner Kapferer;
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Baukostenzuschuss für Judith und Werner Kapferer nicht zu gewähren, da die Antragsteller erst seit 5. Dezember 1997 in Obsteig mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. (10-Jahresregel laut Gemeinderatsbeschluss)

Punkt 4:

Ansuchen der Hauptschule Mieming um einen Zuschuss für die Neuanschaffung einer Computeranlage;
Der Bürgermeister verliest das Ansuchen der Hauptschule Mieming. GR Herbert Krug war bei der Schulsprengelsitzung vertreten und berichtet dem Gemeinderat, dass sich der neue Direktor der Hauptschule Mieming Herr Reinhard Wieser; sich, der Sache neuerlich annehmen wird. Das Ansuchen wird auf eine spätere Gemeinderatssitzung vertagt.

Punkt 5:

Ansuchen des Pfarramtes um einen außerordentlichen Zuschuss;

Der Bürgermeister verliest das Ansuchen des Pfarramtes . Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass mit dem Pfarrkirchenrat Rücksprache gehalten werden soll und über das Ansuchen in einer der nächsten Sitzungen abgestimmt werden soll.

Punkt 6:

Ansuchen des Herrn Johann Hoffmann (Elisabeth Hoffmann) um Grundtausch im Bereich der Liegenschaften Gst. 5875/2.
Der Gemeinderat stimmt dem Grundtausch nicht zu.

Punkt 7:

Ansuchen der Frau Hannelore Granbichler um Erwerb einer Teilfläche des Gst. 5615;
Der Gemeinderat beauftragt einstimmig den Bürgermeister mit Familie Granbichler zu verhandeln.

Punkt 8:

Ansuchen des Herrn Christian Weiss (Hotel Lärchenhof) um Errichtung von Hinweistafeln entlang der Bundesstraße;
Der Bürgermeister spricht sich für den Antrag aus, auch wenn es eigentlich einer grundsätzlichen Klärung über die Form von derartigen Ankündigungen in Obsteig bedürfte, zumal es eingangs von Obsteig keine INFO-Points gebe. Bis das aber abgeklart sei, solle man dem Antragsteller (auf jederzeitigen Widerruf natürlich) das Anbringen der Tafeln erlauben und die Sache nicht auf die lange Bank schieben. Gerade in Zeiten wie diesen sei es wichtig, dass die Gemeinde die Wirtschaft unterstützt und Ihr nicht das Gefühl vermittelt, dass
da wegen Klärung grundsätzlicher Fragen nichts weitergeht. . Dem Ferienhotel Lärchenhof wird die Aufstellung der gewünschten Tafeln bis auf Widerruf genehmigt. Der Bürgermeister wird beauftragt mit Christian Weiss den Standort auszusuchen.

Punkt 9:

Behandlung der Einsprüche zur 3. Auflage des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Obsteig;
In der Gemeinderatssitzung am 3. September 2003 wurde die verkürzte 3. Auflage der „Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Obsteig, mit der das örtliche Raumordnungskonzept erlassen wird“, beschlossen und aufgelegt. In der Auflagezeit sind bei der Gemeinde Obsteig zwei Einsprüche fristgerecht eingelangt und zwar von Herrn Hermann Föger, Gasthof Stern, und von Günther Rauzi.
Für die Einsprüche wurden vom Raumplaner DI Erwin Ofner schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Anlage A

Der Bürgermeister verliest beide Einsprüche. Der Bürgermeister stellt den Antrag an den Gemeinderat über den Einspruch von Herrn Günther Rauzi abzustimmen:

Der Gemeinderat gibt einstimmig dem Einspruch nicht statt.

Der Bürgermeister stellt den Antrag an den Gemeinderat über den Einspruch von Herrn Hermann Föger, Gasthof Stern, abzustimmen:
8 Gemeinderäte stimmen gegen die Sattgabe des Einspruchs, zwei Gemeinderäte (GV Hermann Brenner und GR Hans Auer) stimmen für die Stattgabe des Einspruchs. Ersatzgemeinderat Eugen Bachmann enthält sich der Stimme.

Punkt 10:

Beschlussfassung Erlassung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Obsteig.
Der Gemeinderat beschließt mit 8 Ja-Stimmen und zwei Gegenstimmen (GV Brenner und GR Auer) den Erlass der zur 3. Auflage gelangten örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Obsteig.

Punkt 11. Beratung und Beschlussfassung über die Ausgestaltung der Friedhofserweiterung.

Der Gemeinderat ist einstimmig mit dem Plan einverstanden und beschließt nach den vorliegenden Plänen die Ausschreibungen vorzunehmen zu lassen.

Punkt 12:

Beschlussfassung Vergabe Friedhofserweiterungsarbeiten
Dieser TO-Punkt wird vertagt, da die Ausschreibungsergebnis abzuwarten ist.

Punkt 13:

Bericht des Schulausschusses über die Schulhaussanierung
GR .Herbert Krug gibt einen kurzen Bericht über die durchgeführten Arbeiten bei der Sanierung der Volksschule Obsteig im Jahre 2003.

Punkt 14:

Beratung und Beschlussfassung über die Gestaltung des Schulvorplatzes
Aufgrund der Minderausgaben bei der Sanierung der Volksschule in der Höhe von € 41 .100,– schlägt der Bürgermeister vor, noch heuer den Schulhofvorplatz neu zu gestalten. Die Firma Kirchmair, welche bereits den Platz vor dem Widum ausgeführt hat, hat der Gemeinde einen Vorschlag über eine mögliche Platzgestaltung gemacht. Der Plan der Firma Kirchmair wird von GR Herbert Krug erläutert. Das
Angebot der Firma Kirchmair beläuft sich auf ca. € 44.500,–.

Der Verschlag der Fa. Kirchmair wird grundsätzlich gutgeheißen. Längsparkplätze werden jedoch für ausreichend erachtet .
Der Schulausschuss wird mit der Klärung von planlichen Details betraut.

Punkt 15:

Beschlussfassung Vergabe der Arbeiten für die Gestaltung des Schulvorplatzes

Die Vergabe wird dem Schulausschuss übertragen und muss darüber in der nächsten Gemeinderatsitzung berichtet werden.

Punkt 16:

Beschlussfassung Kostentragung von etwaigen Mehrkosten bei den Schiliftinvestitionen 2003;

Der Bürgermeister berichtet vorweg, dass der TVB die Finanzierung des Babyliftes, der im eigentlichen Investitionsprojekt Schilift Grünberg  nicht vorgesehen ist, aber von allen Systempartnern begrüßt wird, übernommen hat.

Die veranschlagten Investitionskosten beim Schilift in Höhe von € 480.000,– sind aller Voraussicht nach nicht zu halten. Es zeichnet sich ein Mehraufwand in Höhe von ca. € 20.000,- bis € 30.000,- ab. Gewisse Leistungen wurden auf Regie vergeben und sind deren Kosten daher noch nicht genau absehbar. Diese Thematik wurde in einer eigenen Arbeitssitzung des Gemeinderates am 28. August 2003
behandelt.

Der Bürgermeister spricht sich für die Übernahme dieser Kosten durch die Gemeinde Obsteig aus, wenn im Gegenzug der Tourismusverband die Kosten für die Anschaffung und die Installierung des Babyliftes inklusive Fundamente usw. zur Gänze übernimmt. (Dies dürfte durch einen entsprechenden Beschluss des Vorstandes des TVB bereits sichergestellt sein, wird aber zur Vermeidung von
Missverständnissen nochmals festgehalten).

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die Gemeinde nach Vorlage einer detaillierten Endabrechnung Mehrkosten im Ausmaß bis zu € 30.000,– in Form eines Zuschusses an die Schiliftgesellschaft übernimmt, sofern der TVB seinerseits die Kosten für den Babylift – wie vorhin ausgeführt – übernimmt.

Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben.

Der Gemeinderat hält weiters einvernehmlich und ausdrücklich fest, dass der Schiliftgesellschaft aus dem Betrieb des Babyliftes keine personellen Mehraufwendungen entstehen dürfen. Weiters geht die Gemeinde davon aus, dass im Falle der behördlichen Genehmigung der beabsichtigen Videoüberwachung der Ausstiegsstelle des Schleppliftes, kein Liftpersonal an der Ausstiegsstelle mehr benötigt wird und dadurch die Personalkosten – wie auch durch die Einrichtung der Hauptkassa in der Talstation des Schleppliftes – gesenkt werden können.
Der Gemeinderat kommt weiters einvernehmlich überein, dass am bisherigen System der anteiligen Tragung des Betriebsabganges festzuhalten ist (50% Gemeinde Obsteig – 50% TVB) und auch die Sicherstellung der anteiligen Übernahme des Abganges anlaog der vorjährigen Praxis Vorauszahlunen oder Bankgarantie) zu erfolgen hat.

Punkt 17:

Beratung und Beschlussfassung Errichtung eines Babyliftes und Übernahme von Wiederaufforstungsverpflichtungen.

Der Bürgermeister berichtet, dass der Tourisrnusverband in seiner Vorstandssitzung vorn 20.09.2003 zum Thema Babylift_ folg enden Beschluss gefasst hat: ,,Der vorstand beschließt den Kauf des Baby/dies. Der Babylift wird der Schilift GmbH zur Betreibung zur Verfügung gestellt.“

Die Grundeigentümerin (Agrargemeinschaft Buchtelw~ld) ist bereit, die benötigte Fläche im Maximalausmaß vo_n 9_.000m2 an die Sch1l1ftgesellschaft zu verpachten und die näheren Bedingungen In einem Zusatz z_um bisherigen Dienstbarkeitsve rtrag zu regeln. Der von der Grunde1gentumenn vertasste Zusatz zum Dienstbarkeitsvertrag sieht vor, dass für die Rekultivierung (Abtragung und Entsorgung sowie Aufforstung) die_ Gemeinde Obsteig Sorge trägt. Darüber hinaus verlangt die Grundeigentümerin Jedoch weiters, dass für die im bestehenden Dienstbarkeitsvertrag enthaltene Verpflichtung der Schiliftgesellschaft zur Rekultivierung und Wiederaufforstung (ergänzt durch den vorliegenden Zusatz zum Dienstbarkeitsvertrag) quasi nach_trä_glich du.rch die Gemeinde (oder die Schiliftgesellschaft) eine Bankgarantie In _der Hohe von € 60 000, — zugunsten der Grundeigentümerin wertges1chert zur Verfugung gestellt wird. Die Schiliftgesellschaft hat um die Übernahme bzw. Sicherstellung dieser Forderung der Grundeigentümerin durch die Gemeinde Obsteig angesucht. Der Bürgermeister spricht sich für die. Ubernahme der Rekultivierungsverpflichtung durch die Gemeinde aus, wenn die Agrargemeinschaft ansonsten zu einer Verpachtung und Rodung nicht bereit_ ist. Er kann sich auch noch vorstellen, dass diese Verpflichtung mit € 20.000:-· sichergestellt wird. Er hält es jedoch für nicht korrekt, dass die Agrargemeinschaft aus Anlass der Babyliftverpachtung nachträglich eine Sicherstellung. von . Maßnahmen 1m bestehenden Dienstbarkeitsvertrag durch die Gemeinde erzwinge,n will. Er hat Verständnis dafür, dass sich die Agrargemeinschaft_ Gedanken daruber mach_t, ob im Falle einer
Einstellung des Liftbetriebes – eine solche steht _Jedoch nicht im Raum _ alle Rekultivierungsmaßnahmen a_bgedeckt ~1nd, ~1cht Jedoch dafur, dass das mit der jetzigen Babylittverpachtungsflache verknupft wird.

GR Ennernoser verweist darauf, dass die Agrargemeinschaft nur auf einen Teil der geschätzten Rekultivierungskosten besteht und einen Großteil nachgelassen hat. Riser sieht das ähnlich.

Der Bürgermeister bringt den Antrag der Schilift Grünberg, Obsteig, Gesellschaft mbH & coKG beruhend au_f dem ~orllegenden Textentwurf des Zusatzes zum Dienstbarkeitsvertrag zur Abstimmung.

Der Antrag wird mit 9 Stimmen angenommen, 1 Gegenstimme (GR Herbert Krug) und 1 Stimmenthaltung (EGR Margaretha Lerchster)

Punkt 18:

Bericht des .,Arbeitskreises Feuerwehr“ und Beschlussfassung über die weitere Vorgangsweise;

GR Brenner berichtet im Namen des_Arbeitskreises über den derzeitigen Stand und ·it Pläne dem Gemeinderat über eine mogl1che Verl_egun_g der Feuerwehr in den tel uhof der Gemeinde Obsteig. GR Brenner hat bereits mit dem Kommandant der Ba ehr Leonhard Thaler gesproc_hen. . Es werde_n auch andere Feuerw gsrnöglichkeiten beim Bauhof Finsterf1echt aufgegriffen und schriftlich
Erweiterultn Die heutige Information soll eine Vorinformation des Gemeinderates zur Sitzung am Montag, den 13. Oktober 2003 mit dem Feuerwehrausschuss darstellen.
Vor Beschlussfassung über die weitere Vorgangsweise wird die gemeinsame Sitzung am Montag abgewartet.

Punkt 19:

Beschlussfassung Vergabe von Pressungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Kanalbauvorhaben Unterstrass

Im Kanalisierungsprojekt Unterstrass ist die Pressung der Bundesstraße im Bereich der Busbuchten mit einem 1200er Rohr vorgesehen (Kostenpunkt: ca.€ 36.000 ,–). Die Pressung wurde vom Büro DI Gstrein ausgeschrieben und 5 Firmen zur Anbotslegung eingeladen. Innerhalb c:er Frist ist kein Angebot eingelangt.

Nachträglich konnte jedoch eine Firma ausfindig gemacht werden, die die Arbeiten zu einem Preis von ca.€ 36.000,– kurzfristig übernehmen hätte können. Nachdem jedoch heuer „nur“ die Wasserleitung zu verlegen ist, schlägt der Bürgermeister vor, vorerst nur eine 30 cm-Pressung vorzunehmen, welche mit ca. € 5.500,– zu veranschlagen ist. Die Hälfte der Pressungskosten würde bei dieser Variante zudem die Telekom übernehmen, die ebenfalls über die Bundesstraße muss und bei einer 30 cm-Pressung ihr Kabel mitverlegen könnte.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dieser Vorgangsweise zuzustimmen und der RBS-Rohrbau und Schweißtechnik GmbH mit Sitz in 3261 Steinkirchen am Forst,die die Pressung kurzfristig vornehmen könnte, den Auftrag zu erteilen. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Punkt 20. Beratung und Beschlussfassung Errichtung einer Verkehrsinsel im Bereich SPAR
Die Bundesstraßenverwaltung beabsichtigt auf der Höhe von Cafe Schmiede eine provisorische Verkehrsinsel auszulegen. Der Gemeinderat stimmt dem Ansinnen einstimmig zu.

Punkt 21. Erlassung der Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 5827/4 (Bereich Kreid) von Freiland in Sonderfläche Hofstelle;
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt, da die Stellungnahme des Naturschutzbeauftragen, Mag. Bernd Perdacher, der BH Imst noch nicht eingelangt ist.

Punkt 22. Anträge, Anfragen, Allfälliges;
Unter diesem Punkt wurden keine Beschlüsse gefasst.

6 Zuhörer
1 Presse

Sitzungsende 23.30 Uhr

Der Bürgermeister:
Mag. Schaber Gerald

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Quelle: Gemeinde Obsteig

Orginaldokument: Kundmachung Gemeinderatssitzung vom 10.10.2003