Abbruchbescheid für Klammer Mühle
1324 wurde die Klammer Mühle erstmals urkundlich erwähnt. Jetzt, knappe 700 Jahre später, scheinen ihre Tage gezählt.
Von GERHARD JÄGER
OBSTEIG. In der ehemaligen Mühle am Sturlbach sind mittlerweile Ferienwohnungen untergebracht – aber auch das könnte bald der Vergangenheit angehören. Der Besitzer plant den Abbruch und eventuell die Errichtung von neuen Häusern neben der jetzigen Mühle.
„Die Klamer Mühle sollte den Obsteigern erhalten bleiben“ – GR Anton Riser
Für Gemeinderat Anton Riser ein Dorn im Auge. „Ohne ersichtlichen Grund hat Altbürgermeister Karl Auer am 28. Dezember noch einen gültigen Abbruchbescheid erlassen. Ich bin der Meinung, dass dieses Gebäude für die Obsteiger erhalten bleiben soll, es würde sich vielleich auch als Heimatmuseum oder etwas ähnliches eignen“.
Der neue BM Gerald Schaber hat die Sache rechtlich überprüft. „Alles in Ordnung“, so Schaber. „Hätte Auer keinen Abbruchbescheid genehmigt, wäre der rein gesetzlich gesehen nach Ablauf einer 4-Wochen-Frist sowieso eingetreten.“ Schaber will das Gebäude zwar noch einem Experten des Bundesdenkmalamtes zeigen, aber „der Zug ist abgefahren“, so der Bürgermeister, der auch darauf hinweist, dass es aus dem Jahre 1976 eine Vormerkung in Sachen Denkmalschutz gibt. Die ist aber ohne rechtliche Bedeutung und außerdem zu einer Zeit vor dem Umbau zu Ferienwohnungen gemacht worden.
Über ein geplantes neues Projekt kann Schaber noch nichts sagen, „es ist noch nichts offiziell eingereicht“. Dem Betreiber könnte hier ein Passus in der Raumordnung helfen, wonach jemand, der sein Haus abreißt, ein neues in der Nähe (auch im Grünland) bauen kann – bei entsprechender Begründung. Schaber und Riser befürchten, dass das Unstimmigkeiten geben könnte, da andere oft schon lange eine Umwidmung ihrer Gründe wollen.