Kundmachung Gemeinderatssitzung vom 03.09.2003

Bei der Gemeinderatssitzung am 03.09.2003 wurden nachstehende Tagesordnungspunkte behandelt und folgende Beschlüsse gefasst:

Beginn: 20.00 Uhr

Punkt 1. Bericht des Bürgermeisters über:

  • Biomasseheizungsanlage
  • Schilift

Punkt 2. Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 03.08.2001 über die Erlassung des örtlichen Raumordnungskonzeptes;
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die mit Gemeinderatsbeschluss vom 03.08.2001 beschlossene „Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Obsteig, über das örtliche Raumordnungskonzept“ aufzuheben.

Begründung:
Das örtliche Raumordnungskonzept wurde mit GA-Beschluss vom 03.08.2001 beschlossen. Die Tiroler Landesregierung hat dem örtlichen Raumordnungskonzept bis heute keine aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt. Als Begründung wurde angeführt, dass das Konzept gravierende Mängel beinhaltet. Die einzelnen Mängel wurden in Schreiben der Abteilung Bau­- und Raumordnungsrecht vom 21.05.2002, 23.01.2003 und 18.08.2003 aufgelistet.
Die Gemeinde wurde im Schreiben der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht vom 18.08.2003 darauf hingewiesen, dass sie mit der Behebung des Erlassungsbeschlusses vom 03.08.2001 und der Neuauflage in Verzug ist und umgehend entsprechende Schritte erwartet werden.
Der Gemeinderat hält ausdrücklich fest, dass er zwischenzeitlich nicht untätig war, sondern in mehreren Arbeitssitzungen die einzelnen Kritikpunkte der Landesregierung besprochen und Änderungen des Raumordnungskonzeptes in Aussicht genommen hat.
Dies trifft insbesondere auf jene Fälle zu, bei deren Festlegungen im Raumordnungskonzept in die überörtliche Raumordnung (Landschaftsschutzgebiet) eingegriffen wird.
Die Landesregierung (Abteilung Umweltschutz) hat es bisher in drei Fällen (Hermann Föger -Bereich Kohlangerle; Ferdinand Gassler – Bereich Roller; Ludwig Schaber – Bereich Prantle) abgelehnt, die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Mieminger Plateau entsprechend den bisherigen bzw. beabsichtigten Festlegungen im örtlichen Raumordnungskonzept abzuändern. Mit einer Lösung dieser Problematik (Landschaftsschutzgebiet) ist im heurigen Jahr nicht mehr zu rechnen (Anmerkung: Landtagswahl, Konstituierung der neuen Landesregierung).
Der Gemeinderat kann andererseits ein weiters Zuwarten mit der (Neu-)erlassung des örtlichen Raumordnungskonzeptes nicht mehr rechtfertigen.
Ohne (Neu-)erlassung des Raumordnungskonzeptes drohen andere Umwidmungen liegen zu bleiben. Dieses Risiko kann die Gemeinde nicht eingehen.
Eine Änderung des Raumordnungskonzeptes nach Klärung der Vorfragen (insbesondere im Zusammenhang mit dem Landschaftsschutzgebiet) ist jederzeit möglich.
Die Gemeinde wird sich insbesondere in den drei oben angeführten vom Landschaftsschutzgebiet betroffenen Fällen bemühen, gemeinsam mit den Widmungswerbern und den Zuständigen der Landesregierung eine Lösung zu suchen.

Über Änderungen des Landschaftsschutzgebietes entscheidet die Landesregierung und nicht die Gemeinde. Der Gemeinde kommt lediglich ein Anhörungsrecht zu.


Punkt 3. Erlassung des örtlichen Raumordnungskonzeptes;

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den abgeänderten Entwurf des örtlichen Raumordnungskonzeptes gemäß § 65 Abs 3 TROG 2001 auf die Dauer von 2 Wochen aufzulegen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Begründung siehe Punkt 2 der TO.

Punkt 4.

Beschlussfassung Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 4536/4 von Freiland in Sonderfläche Beschneiungsanlage (Pumpstation Kühlturmstation);
Der Gemeinderat bechließt einstimmig dieAuflage und den Erlass der Umwidmung einer Teilfläche von ca. 360 m², des Gst. 4536/1 von Freiland in Sonderfläche „Pumpstation, Kühlsturmstation“ laut planlicher Darstellung des Raumplaners DI Erwin Ofner (Anderung Nr. 48)

Punkt 5.

Beschlussfassung umwidrnung einer Teilfläche des Gst. 4247 von Freiland in Sonderfläche landwirtschaftlicher Geräteschuppen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Auflage und den Erlass der Umwidmung einer Teilfläche von ca 380 m² des Gst. 4247 von
Freiland in Sonderfläche landwirtschaftlicher Geräteschuppen laut planlicher Darstellung des Raumplaners DI Erwin Ofner (Anderung Nr. 46)

Punkt 6. Allfälliges;
Unter diesem Punkt wurden keine Beschlüsse gefasst.

Sitzungsende 21.30 Uhr

angeschlagen am 04.09.2003
abgenommen am 19.09.2003

Der Bürgermeister:
Mag. Schaber Gerald

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Quelle: Gemeinde Obsteig

Orginaldokument: Kundmachung Gemeinderatssitzung vom 03.09.2003