Kundmachung Gemeinderatssitzung vom 25.02.2004

Bei der Gemeinderatssitzung am 25.03.2004 wurden nachstehende Tagesordnungspunkte behandelt und folgende Beschlüsse gefasst:

Tagesordnung (Beginn: 20:00 Uhr)

Die anwesenden Gemeinderäte geloben in die Hand des Bürgermeisters in Treue die Rechtsordnung der Republik Österreich zu befolgen, ihr Amt uneigennützig und unparteiisch auszuüben und das Wohl der Gemeinde und ihrer Bewohner nach bestem Wissen und Können zu fördern.

Punkt 1.
Festsetzung der Anzahl der Bürgermeisterstellvertreter;
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass lediglich ein Bürgermeisterstellvertreter zu wählen ist.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Punkt 2.
Festsetzung der Anzahl der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes und Festlegung, ob die stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes im Falle ihrer Verhinderung durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind;
Der Bürgermeister stellt den Antrag , dass 1 weiteres stimmberechtigtes Mitglied im Sinne des § 23 Abs 1 lit c TGO dem Gemeindevorstand angehört. Der Antrag des Bürgermeisters auf Bestellung von einem weiteren Vorstandsmitglied wird mit 6 Ja-Stimmen und 5 i\Jein- Stimmen angenommen.Der Antrag von GR Schennach auf Bestellung von zwei weiteren Vorstandsmitgliedern wird mit 6 Nein-Stimmen und 5 Ja-Stimmen abgelehnt.

Punkt 3.
Ermittlung , wie viele Stellen des Gemeindevorstandes auf die einzelnen Gemeinderatsparteien entfallen; Nach dem hond’schen Prinzip kann die Bürgermeisterliste 2 Gemeinderäte und die Zukunftsliste 1 Gemeinderat namhaft machen.

Punkt 4.
Wahl des Bürgermeister-Stellvertreters (der Bürgermeister-Stellvertreter) ;Der Bürgermeister erklärt, dass Bürgermeisterliste und Zukunftsliste jeweils vorschlagsberechtigt sind.
Die Bürgermeisterliste schlägt GR Kurt Stengg vor . Die Zukunftsliste (GR Tanzer) schlägt GR Egon Schennach vor . Die Abstimmung mit Stimmzettel ergibt folgendes Ergebnis :
Sechs Stimmen für GR Kurt Stengg, fünf Stimmen für GR Egon Schennach .
GR Kurt Stengg nimmt die Wahl an. Der Bürgermeister gratuliert  ihm  zur Wahl.

Punkt 5.
Wahl der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des  Gemeindevorstandes und Wahl der Ersatzmitglieder der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes; Der Bürgermeister erklärt, dass nachdem Bürgermeister und Vizebürgermeister dem Gemeindevorstand zwingend angehören , nur mehr der Zukunftsliste das Recht verbleibt einen Gemeinderat ihrer Fraktion für den Gemeindevorstand namhaft zu machen. Die Zukunftsliste macht GR Egon Schennach namhaft. Der Gemeinderat beschließt einstimmig Ersatzmitglieder zu bestellen . Als Ersatzmitglieder bei Verhinderung werden folgende Gemeinderäte namhaft gemacht: GR Johannes Tanzer von der Zukunftsliste und GR Markus Sailer (1. Ersatz sowie GR Hansjörg Ennemoser von der Bürgermeisterliste.

Punkt 6.
Bestellung des Überprüfungsausschusses ; Der Bürgermeister will am dreiköpfigen Überprüfungsausschuss festhalten und meint, dass es für die Bürgermeisterliste selbstverständlich sei, dass – auch wenn noch zu wählen ist – ein Vertreter der Zukunftsliste den Vorsitz im Überprüfungsausschuss übernimmt. Das sei mit seinen Gemeinderäten bereits abgesprochen . Der Bürgermeister stellt den Antrag , dass die Anzahl der Mitglieder des Überprüfungsausschusses mit 3 festgesetzt wird.
Der Antrag wird einstimmig angenommen .

Nachfolgende Gemeinderäte werden von der Bürgermeisterliste und der Zukunftsliste gemäß ihrer verhältnismäßigen Stärke im Gemeinderat namhaft gemacht:
Von der Bürgermeisterliste : GR Sailer, GR Oberguggenberger
Von der Zukunftsliste : GR Egon Schennach.

Punkt  7.
Beschlussfassung  über die  Einrichtung  von Ausschüssen  gemäߧ  24 Abs  1 lit b TGO; Festsetzung der jeweiligen Anzahl der Ausschussmitg lieder ; Namhaftmachung der Ausschussmitglieder . Der Gemeinderat beschließt einstimmig , die Ausschüsse bereits in  der heutigen Sitzung zu bestellen. Der Bürgermeister erklärt, dass von der Zukunftsliste zwei Ausschüsse vorgeschlagen wurden und zwar ein Raumordnungsausschuss und ein Ausschuss für Familie, Jugend und Soziales.

  1. Der Bürgermeister stellt den Antrng auf Eimichtung eines Wirtschaftsausschusses, zuständig für Bauwesen, Raumordnung, Infrastruktur und Gewerbe gemäߧ 24 Abs 1 lit b TGO

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Punkt 8.
Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Einrichtung eines Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend gemäß § 24 Abs 1 lit b TGO
Der Antrag wird einstimmig angenommen

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Einrichtung eines Sport- und Vereinsausschusses gemäß § 24 Abs 1 lit b TGO

GR Tanzer ist der Meinung, dass die Ausschüsse bei Bedarf auch während des Jahres gegründet werden sollen. Auch GR Schennach ist der Auffassung , dass ein Ausschuss anlassbezogen gegründet bzw. eingerichtet werden soll, er will zuerst wissen welche Angelegenheiten anstehen. Der Bürgermeister versichert, da,ss genügend Themen für diesen Ausschuss bereits vorliegen würden und spricht sich nochmals für diesen Ausschuss aus.
Der Antrag wird mit 6 Jastimmen, 4 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung angenommen

Die Zukunftsliste besteht auf der Protokollierung, dass sie deshalb dagegen gestimmt haben, weil solche Ausschüsse bei Bedarf gegründet werden sollen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Einrichtung eines Ausschusses für Kultur und Bildung gemäß § 24 Abs 1 lit bTGO

Der Antrag wird einstimmig angenommen

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Einrichtung eines Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft gemäß § 24 Abs 1 lit b TGO

Der Antrag wird einstimmig angenommen .

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Einrichtung eines Ausschusses für die Entwicklung eines Dorfzentrum gemäß § 24 Abs 1 lit b TGO

GR Schennach spricht sich dagegen aus. Der Antrag wird 6 Jastimmen und 5 Gegenstimmen angenommen

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass bei den Ausschüssen A) bis E) die Anzahl der Mitglieder mit 3 festgesetzt wird. Der Antrag wird mit 6 Jastimmen und 5 Gegenstimmen angenommen

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass beim Ausschuss F) die Anzahl der Mitglieder mit 5 festgesetzt wirdDer Antrag wird 6 Jastimmen und 5 Gegenstimmen angenommen

Nachfolgende Gemeinderäte werden von der Bürgermeisterliste und der Zukunftsliste gemäß ihrer verhältnismäßigen Stärke im Gemeinderat für die einzelnen Ausschüsse (A bis F) namhaft gemacht:

ad A):
Von der Bürgermeisterliste (Anspruch 2): GR Stengg, GR Oberguggenberger
Von der Zukunftsliste (Anspruch 1): GR Tanzer
GR Schennach schlägt weiters GR Patrick Schaber vor. Der Bürgermeister erklärt, dass GR Patrick Schaber keinen Anspruch auf Vertretung im Ausschuss habe, er es aber für sinnvoll halte ihn beizuziehen.

ad B):
Von der Bürgermeisterliste (Anspruch 2): GR Ortner, GR Sailer Von der Zukunftsliste (Anspruch 1): GR Witsch

ad C):
Von der Bürgermeisterliste (Anspruch 2): GR Ennemoser, ansonsten verzichtet die Bürgermeisterliste auf Namhaftmachung eines weiteren ihrer Gemeinderäte und schlägt dafür GR Patrick Schaber vor.
Von der Zukunftsliste (Anspruch 1): Es wird niemand namhaft gemacht. Der Bürgermeister fordert die Zukunftsliste auf, sich das noch einmal zu überlegen, bis dorthin werden von der Bürgermeisterliste keine weiteren Mitglieder namhaft gemac·ht.

ad D):
Von der Bürgermeisterliste (Anspruch 2): Bgm. Schaber, GR Ortner Von der Zukunftsliste (Anspruch 1 ): GR Witsch.

ad E):
Von der Bürgermeisterliste (Anspruch 2): GR Ennemoser, GR Oberguggenberger
Von der Zukunftsliste (Anspruch 1): GR Tanzer as F):
Von der Bürgermeisterliste (Anspruch 3): Bgm Schaber, GR Stengg, GR Ortner
Von der Zukunftsliste (Anspruch 2): wird kein Gemeinderat namhaft gemacht. Der Bürgermeister fordert die Zukunftsliste erneut auf, sich das noch einmal zu überlegen.

34 Zuhörer
3 Presse
Sitzungsende 20.50 Uhr

Der Bürgermeister: Mag. Gerald Schaber

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Quelle: Gemeinde Obsteig

Orginaldokument: Kundmachung Gemeinderatssitzung vom 25.02.2004