Schneggenhausen, Urkunden im Tiroler Landesarchiv

Handschriften (Codex) 19, 1425-1435, fo/.2
ltem Hansen des Zeuners sun von See hat ze lehen emphangen an sein und seiner swester und Margarethen Chuntzen vo Snekkenhawsen Tochter sein … stat die nachgeschrieben guter die sy mit erbsthaft von weilent Hannsen von Snekgenhawsen irem enen angefallen und von uns zu lehen weren, das sind die guter ain newgerewt gelegen vor wafderiet, und haws und hofstat gelegen auf der lanndstrass zu Lerchach genant Snekgenhawsen. Zu /nsprug an Eritag vor sand Veidstag anno domini 14vigesimoquinto (1425 am 12.
Juni, Anm.)

Der Lehenseid seit Herzog Sigmund dem Münzreichen, 1449

Du wirdest swem, daz du unseren gnedigen herm, herczog Sigmunden, herczogen zu Österreich und grafen zu Tirol, und danach seinen erben getreu, gehorsam und gewerttig seist, seinen frommen fürderst und seinen schaden wenndest, seine lehen, wa du die wissest oder eNarest, vermeldest, damit im die nicht verswigen oder untergedruckt werden, und alles das tust, das ain lehensmann seinem lehensherrn schuldig und gepunden ist, alles getreulich und ongeverde.

Der Erbhuldigungseid seit 1448
Also daz unsem gnedigen herrn, herczog Sigmunden, herczogen zu Österreich etc. unsern landesfürsten und dazu unsern allergnedigsten herm herczog Albrechten, beiden auch herczogen zu Österreich, aller samentlich unsern rechten naturlichen erbherm als ungetailten fürsten und miterben und darnach, wenn diselben herm mechten sein, unsern gnedigen herm kunig Laßfa getreu, gehorsam und gewerttig sein sollen, iren frummen zu werben, treu schaden zu wenden und alles das zu thuen, das ain getreu landschaft iren rechten naturlichen fürsten und erbherm schuldig und phlichtig ist, getreulich und ongeverde. Also he/f uns Gott und affe Heiligen.

Hans Prock, liber fragmentorum 61 fol. 42, 1468
Hans Prock hat als Lehentrager anstatt Afra, seiner ehelichen Hausfrau und ihre Erben zu Lehen empfangen Am ersten ein Neugereut gelegen vor Walderried, Haus und Hofstatt, genannt Sneckenhausen, wann dies ihr Erbe und von uns ein Lehen sind. lnsprugk am Mittwoch nach
. ..
den heiligen Pfingstfeiertagen Anno Dom

Cristan Kolli, lib. frag. 8/fol. 46, 1500
Bekennen. Dass für uns kam unser getreuer Cristan Kolli zu Ried in unserem Gericht Laudegg und bat uns demütig/ich, dass wir ihm anstatt und als Lehentrager sein(er) ehelichen Hausfrau Barbara, weiland Paulsen von Schnegkenhausen verlassene Tochter die(s) hernach geschriebene Gut unserer Lehenschaft gnädig geruhen zu verleihen wann die von Afra ihrer Schwester erblich an sie kommen gefallen wäre. Das haben wir getan und bemeldtem Cristan Kolli solche Stücke und Güter als von lehensweise verliehen. Verleihen ihm die auch … in Kraft dieses Briefes was wir ihm daran zu Recht verleihen sollen oder mögen. Also dass bemeldte seine Hausfrau und . . . Erben die … fürbass von uns und danach unsere Erben Fürsten und Herren zu Osterreich wie dann das der Vertrag und Inhalt in lehensweise innehaben mögen und nießen sollen und mögen, als Lehens- und Landrecht ist und er soll alle dieweil er der Lehentrager ist allezeit davon getreu, gehorsam, dienstlich und gewärtig sein als Lehensleute dem Lehensherm schuldig und gebunden sind getreulich und … Und sind das die Güter am ersten ein Neugereut gelegen vor Walerried, Haus und Hofstatt gelegen auf der Landstraße zu Lerchach, genannt Schnegckenhausen.
Zur Urkund dieses Briefs … am Erchtag nach Sand Lucia Tag Anno
1500.

Sebastian Gässler, Lehenamtsbuch 4/10, fol. 214, 1570
Wir Ferdinand pp. bekennen, dass uns unser getreuer Urban Schneider zu See die hernach geschriebenen Stücke und Güter, unser und unserer fürstl. Grafschaft Tirol Lehenschaft, an seinem offen besiegelten Brief aufgesandt und demütig/ich gebeten hat, dass wir dieselben unserem getreuen Sebastian Gässler, Wirt zu Stift, Gerichts Petersberg sesshaft, zu verleihen gnädiglich geruhten, wann er ihm diese doch auf unsere gnädige Bewilligung käuflich zugestellt hatte. Das haben wir getan und benannten Sebastian Gässler solche Stücke und Güter verliehen, leihen auch wissentlich in Kraft dieses Briefs, was wir ihm zu Recht daraus verleihen sollen oder mögen. Also dass er und seine Erben, die uns fürbass von uns und darnach unsere Erben in Lehens Weise innehaben , nutzen und nießen mögen als Lehens- und Landrecht ist, und sie sollten uns davon allezeit getreu, gehorsam, dienstlich und gewärtig sein, als Lehensleute ihrem Lehensherm schuldig und gebunden sind, getreulich und ohngefährde. Und sind das die Stücke und Güter: Von erst ein neugereut gelegen vor Walderried, Haus und Hofstatt, gelegen auf der Landstraße zu Lerchach, genannt Schneckhenhausen. Mit Verkünd dieses Briefes, den 27. Mai 1570.

Thoman Gässler, Lehensamtbuch /ib. 13, fol. 323, 1598
Wir Rudolf etc. bekennen etc. dass demnach für uns bekommen ist unser getreuer Thoman Gässler, und bat uns demütig, dass wir ihm als ältesten für sich selbst und anstatt als Lehentrager seiner zwei Brüder, Hans und Sebastian genannt, die hernach geschriebenen Stücke und Güter, unser und unserer fürstlichen Grafschaft Tyrol Lehenschaft, zu verleihen gnädig geruhten, wann ihm die erreichte Vogtbarkeit auch abgedachtes in communi forma von uns zu empfangen gebeten. Das haben wir getah und besagten Thoman Gässler für sich selbst und anstatt als Lehentrager wie absteht solche Stücke und Güter gnädig verliehen. Seien auch wissentlich in Kraft dieses Briefs, was wir ihm zu Recht daran verleihen sollen oder mögen. Also dass sie und ihre Erben, die nun . .. von uns und da mach unsere Erben in Lehens Weise innehaben mögen oder nießen mögen, als Lehens- und Landrecht ist. Und sie soffen uns allezeit davon getreu, gehorsam, dienstlich und
(gewärtig?) sein, als Lehensleuten ihrem Lehensherrn schuldig und gebunden sind. getreulich und ohngefährde. Und sind als die Stücke und Güter: Von erst ein Neugerait, gelegen vor Walderried, Haus und Hofstatt, gelegen auf der Landstraße zu Lerchach, genannt Schneggenhausen. Mir Urkund dieses Briefes. Gegeben den ersten Bber 98.

Isidor Gaßler, Lehenamtsbuch 5146, fol. 355, 1776
Wir Maria Theresia etc. bekennen, dass vor uns kommen sei unser getreuer Isidor Gassler und bat uns alleruntertänigst, dass wir ihm für sich selbst und als Lehenstrager seiner zwei Brüder Valentin und Anton, dann anstatt ihres vaters Bruders Joseph Gassler, auch anstatt ihrer Vettern Christoph, Hanns und Jacob hinterlassener Söhne Jacob, Edmund und Balthasar. dann . . . indessen ohne Kinder verstorben. Die Behausung mit zwei Stöcken hoch mit 2: Stuben, Kammern, Kuchln und Kellern, auch Hofstatt samt Stadl, Stallung und Bachofen, genannt Schneggenhausen zu Lerchach an der Landstraße, ein Gärt/ dabei, dann hinter dem Haus der Moosanger, 7 ½ Star Land Acker und 17 Tagmahd Wiesen enthaltet, so alles beisammen gelegen und ausgemarkt ist, confiniert gegen Morgen an Paul Hirns Beunte und Benedict Spielmanns Wiesmahd, gegen Mittag an die Landstraße, Abend an Jacob Maders Moosanger und Mitternacht an die Gemeinde. Mit beihabenden Gemeindsgerechtigkeiten, Wun und Waid, und Holz. Wie all solches unter der a. ö. 1766 vorgegangenen universal Lehens Bereitung erfunden worden unserer Fürst/. Grafschaft Tyrol Lehenschaft verleihen allergnädigst geruhten, wann ihm solche Volljährigkeit von uns zu empfangen gebührte, das haben wir getan und gedachtem Isidor Gassler für sich selbst und als Lehentrager wie absteht . solche allergnädigst verliehen, . . . auch hie mit wissentlich in Kraft dieses Briefs. was wir ihm zu Recht hievon verleihen sollen und mögen, also. daß sie und ihre Erben in Lehens Weise innehaben, nutzen und nießen soffen und mögen alsLehens- und Landrecht ist, und er, Isidor Gassler solle dem afferdurchleutigst p.p. wie auch uns davon allzeit getreu p.p. (dienen, wie ein Lehensmann seinem Lehensherrn) schuldig und gebunden ist. . . . abgedachtem unserem allerdurchlauchigsten Herrn Sohn als Mitregenten (Kaiser Joseph II.) auch uns dann, drum er, Gassler gelobt und geschworen hat. Ohne Gefährde mit Urkund dieses Briefes. Gegeben 15. Juni 1776.

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Quelle: Tiroler Landesarchiv

Orginaldokument: Schneggenhausen, Urkunden im Tiroler Landesarchiv