Wie kamen die Obsteiger Bauern zu ihren Waldteilen?
Von der allergnädigsten landesfürstlichen Herrschaft anbefohlen, haben die Mitinteressenten der vier Riedlen, Wald Thal Finsterfiecht und Obstaig einhellig beschlossen, die von unerdenklicher Zeit gemeinschaftlich genutzten und genossenen Waldungen, je zur Hälfte auf die Feuerstätten und Güter aufzuteilen.
Historischer Hintergrund
Die wichtigsten Betriebszweige und Einnahmequellen der Landesfürsten Leopold I. und Karl II. aus dem Hause Habsburg, waren vor 300 Jahren das Salz in Hall und die Bergwerke in Tirol, vor allem die Silberbergwerke in Schwaz. Für die Salzsieder und die Bergwerke wurde sehr viel Holz verbraucht. Bis in die entlegensten Täler war Tirol ziemlich abgeholzt. Deshalb war es ein Gebot der Zeit, über eine nachhaltige Holzversorgung und Waldbewirtschaftung nachzudenken.
Waldordnung Leopold des Ersten 1685.
Diese Waldordnung enthielt bereits die Grundsätze unserer heutigen Forstgesetze zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder.
Im Original aus einer Abschrift um 1870: Nachdem Uns und Unseren Nachkommen, auch Land und Leuten, an dem Salzsieden zu Hall im Inntal, und den gemeinen Bergwerken in diesem Unserem Lande, der fürstlichen Grafschaft Tyrol, trefflich viel gelegen, dass dieselben mit guter Ordnung, in unzertrenntem und nehmblichen Wesen erhalten werden, darzu dann vor allem die Wälder und Holzwerke in höchstem Bedarf zu halten und zu hayen sind, damit Wir, Unsere Erben und Nachkommen, auch Land und Leute in künftigen Zeiten auch keinen Abgang und Mangel leiden dürfen, sondern jederzeit mit guter Nothdurft versehen werden mögen. Deshalb ist höchstens vonnöten, dass hinfüro alle Wälder und Hölzer mit besserer Ordnung gehayet und erhalten werden……….
Die Hirn-Holzkompagnie.
Thomas Hirn, 1658 – 1743 gründete mit seinen Brüdern Jakob und Josef die „Hirn-Holzkompagnie“ mit Sitz auf der Burg Klamm am Miemingerberg, die Michael Hirn 1703 – 1776 erfolgreich weiterführte . Die Hirn-Holzkompagnie kaufte Holz, oder im damaligen Wortgebrauch „ganze Wälder zur Abstockung“, im Tiroler Inntal, dessen Seitentälern, im Tiroler Oberland, im Außerfern, im Leutaschtal bis in das Engadin und belieferte damit die Stadt Innsbruck, die Saline in Hall, die Bergwerke in Schwaz und die Eisenhütten im Raum Kiefersfelden mit Holz und Holzkohle. Sie beschäftigte ganze Hundertschaften an Holzknechten, Köhlern, Fuhrleuten, Triftarbeitern und Flößern. Die Hirn-Holzkompagnie stieg zum „k.k. Holzlieferanten“ auf und wurde Berater des kaiserlichen Hofes zu Fragen der Waldwirtschaft in Tirol. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kamen die Waldaufteilungen (Teilwälder) die hauptsächlich im Gericht St. Petersberg und den umliegenden Gemeinden erfolgten, auf eine Initiative der Familie Hirn zustande. Offensichtlich ging die Landesfürstlichen Obrigkeiten davon aus, dass die Unterthanen in ihrem eigenen Wald besser und nachhaltiger wirtschaften würden, als auf einem unverteilten gemeinsamen Wald. In der Landesfürstlichen Waldordnung wurden die Unterthanen auch verpflichtet, jene Hölzer, die nicht zur unmittelbaren Hausnothdurft benötigt wurden, gegen angemessene Entschädigung an die Landesfürstlichen Bedürfnisse abzutreten und der Salinendirektion anzubieten.
Die Obsteiger Marchstecken
Zur Kennzeichnung der einzelnen Waldteile und der Baumstämme wurde das „Holzmarch“eingeführt. Aus fünf Kerbzeichen wurden etwa 180 verschiedene Markierungszeichen geformt, die heute noch als Marchstecken in den Obsteiger Wäldern Verwendung finden. Jedes Holzmarch ist seit 300 Jahren unverändert einem Hof zugeordnet. Zur Markierung von Baumstämmen oder Holzgantern (Stapel von Langholz) hatten aber auch das Widum und die Schule, sowie Gewerbebetriebe, welche keine eigenen Waldteile zu Eigen hatten, ihr Holzmarch. Später stellten manche Bauern und Holzhändler zur Kennzeichnung ihrer Stämme auf ihre eigenen Marchhacken um. Marchhacken waren speziell geschmiedete kleine Beile, welche auf der Rückseite entweder ein Holzmarch oder die Initialen seines Besitzers trugen. Der Wagnermeister Alois Karlinger und sein Bruder Anton Karlinger, Bauer und Holzhändler, kennzeichneten von ihnen gekaufte Stämme mit einem AK auf der Stirnseite der Bloche ( abgelängte Baumstämme). Die Holzmarche wurden auch zur Kennzeichnung von Werkzeugen in verkleinerter Form als Brandzeichen verwendet.
Die Obsteiger Vigeneißlen
Die Eulen der Weisheit und die Waage der Gerechtigkeit brachten die Obsteiger Vigeneißlen hervor.
Die Vigeneißlen waren ein Maß für einen bestimmten steuerbaren (steuerpflichtigen) Güterbesitz, so erkennbar aus den Urkunden der Waldaufteilung 1733 . Aus dem alten Larchhof waren damals die Besitzer Simon Spielmann mit einem „Halben Gut“ mit 6 Vigeneißlen, sowie Geörg Schaffenrath und Geörg Zoller mit jeweils einem „Viertlgut“ zu je 3 Vigeneißlen benannt. Von diesen Gütern ist das damalige Ausmass noch heute am Riserhof und ehemaligen Strickerhof nachvollziehbar. Ein Viertelgut, mit 3 Vigeneißlen bewertet, war etwa um die 6 ha Ackerland und Wiese groß. Bei der Waldaufteilung 1733 kamen diese Vigeneißlen als Güter-Anteilsrechte und schließlich als Waldanteil in Verwendung. Die Vigeneißlen scheinen eine Obsteiger Besonderheit zu sein. In der Waldaufteilung Obermieming wurde zur selben Zeit mit Feuerstatt, Viertelgütern, Mannmahd und Starland gerechnet.
Die Vigeneißlen wurden in Obsteig, bisher letztmalig, am 15. Dezember 1918 urkundlich verschriftlicht. In einer Erklärung des Alexander Scharmer bei den Urkunden der Agrargemeinschaft Buchtlwald erklärt dieser, dass mit seinem Hof in EZ 59 I, laut Kaufurkunde vom 7. Mai 1918, nicht mehr 12 Viggeneislen, sondern nur mehr 10 Viggeneislen oder 2000/60.000 Anteile am Buchtlwald verbunden seien. Die verbleibenden 2 Viggeneislen oder 400/60.000 Anteile stehen dem Ingenuin Föger in EZ 56 I zu, der den südlich der Bundestraße liegenden Teil der Wiesen aus dem alten Larchhof erworben hat.
Möglicherweise stammt das Vigeneißle aus dem lateinischen „vigere“, das unter Anderem mit „je vier, Viertel, in Kraft sein“, oder auch mit „gedeihlich“ übersetzt werden kann. Auch „vigilato“ = Wachsamkeit – überwacht, könnte dazu passen.(Internet)
Die Waldteilung Mötz – Obsteig.
Die Nachbarschaften von Mötz und Obsteig hatten den gemeinschaftlichen Genuß der Waldungen von Mötz bis an den Holzleithener Wald auf der Schattenseite des Grünbergs un Simmerings. Bevor die Aufteilung der Wälder erfolgte, mussten zuerst die Mötzer und Obsteiger Wälder getrennt werden. Die bisher gemeinsam genutzten Wälder wurden in drei Teile zerlegt. Vom Emat- Wald oberhalb von Mötz ging die Hälfte Richtung Inn an Mötz und die zweite Hälfte Richtung Wald an die Obsteiger Bauern. Am Grünberg wurde die östliche Hälfte des Waldes, Mötz zugeschlagen und die westliche Hälfte bis an den heutigen Buchtlwald kam zu Obsteig. Am Simmering kam wieder der östliche Teil, „der Larchwald“ zu Mötz und der westliche Teil „Ober den Heachen“ ging an Obsteig. Die Waldungen Prantle, Schlögholz, Mooswald und Eggenberg waren damals schon ausschließlich von den Obsteiger Bauern gemeinsam besessen und genutzt. Die Ematwaldteile tauschten die Obsteiger Bauern mit Aerar (heute Österreichische Bundesforste) im Jahre 1848 um den Lehnbergwald und den Buchtlwald.
Das Waldaufteilungsprotokoll vom 17. August 1733,
Vorerst wurden nur 25 Doppelseiten von insgesamt 112 Seiten abgelichtet und von Toni Riser transkribiert. Die Originaltexte sind kursiv gesetzt. Weitere Texte geben den Inhalt im heutigen Sprachgebrauch wieder.
Actum Obstaig, den Sibenzöchenden Tag Monats Augustianno Sibenzöchenhundert dreiunddreißig.
In unterthänig gehorsambisten Gevolg ainer von hochlöbl. o.ö. Hofkammer und Regierung p.p. zu Insprugg, dan den Pfannhauß Ambts zu Hall, so jüngsthin, zu mer und pösserer Cultifier und Aufhayung, der auf Miemmingerperg Gerichts St. Petersperg befindlichen Gemainen Waldungen, hoch gnedig deputieret und abgeordnet Kaiserl. Landesfürstlichen Waldungs Visidations Commihsion p. Haben eine wohl ehrsambe Gemain zu Obstaig , Fünsterfiecht, Thaal und Wald auf besagtem Miembingerperg gelögen, die daselbst befindlichen, und bis anhero erdaiten vier Riedlen miteinander genossenen gemaine Waldungen untereinander in gliebter Giete und Freintschaft, diese Inhabendt, und hirnach specifirierende Feyrstädt und Gieter Ab- und Aufzuthaillen, auch Particularisch voneinander abzusondern sich ainhellig entschlossen. Zuvor man aber zu solchen Werkes schreitet ist es nothwendig erachtet worden, das jenen in besagter Gemainschaft Obstaig, Finsterfiecht, Thaal und Wald , incorporierten Feyerstadt und Gieter, wer und wieviel ain ieder (jeder) Interressent hiro von dato besitze spezifice alhero Prothocolieren:
Bevor man also zu Werke schreitet war es notwendig, festzustellen wie viel an Feuerstatt und Gütern ein ieder (jeder) Interessent besitzt:
Die Walder: Caspar Taller besitzt 1 Feuerstatt (Fst) und 6 Güter-Vigeneißlen (Vig), Joseph Thaller – 1 Fst und 3 Vig, Franz Taller – 1/2 Fst und 4 1/2 Vig, Mathias Hosp – 1/2 Fst und 3 Vig, Antony Khuen – 1 Fst und 3 Vig, Jakob Taller – 1/2 Fst und 6 Vig, Michael Taller – 1/2 Fst und 3 Vig, Hanns Zörer – 1 Fst und 7 1/2 Vig, Michael Kranebitter – 1/2 Feuerstatt und 3 Vig, Johannes Hyrn – 1 1/2 Fst und 6 1/4 Vig, Lorenz Walcher – 1/2 Fst und 3 Vig, Mathias Walcher – 1/2 Fst und 3 Vig.
Die Thaaler: Geörg Haßlwanter besitzt 1/2 Feuerstatt und 4 Vigeneißlen, Sebastian Zimmermann – 1 Fst und 3 Vig, Dominikus Lipp – 1 Fst und 1 3/4 Vig.
Die Finsterfiechter: Albany Föger besitzt 1 1/2 Feuerstatt und 5 1/3 Vigeneißlen, Phillip Föger – 1/2 Fst und 4 Vig. Thamian Föger – 1/2 Fst und 4 Vig, Franz Randolf – 1/2 Fst und 3 Vig, Simon Gapp – 1/2 Fst und 3 Vig, Ursula Fögerin – 1/2 Fst und 1 Vig, Hanns Föger – 1 Fst und 4 2/3 Vig, Thamian Gässler – 1/2 Fst und 3 Vig, Hanns Krueg – 1/2 Fst und 3 1/4 Vig.
Die Obstaiger: Joseph Gässler besitzt 1/2 Feuerstatt und 3 Vigeneißlen, Paul Schaber – 1/2 Fst und 2 Vig, Jakob Khuen – 1/2 Fst und 1 1/2 Vig, Michl Schweninger – 1/2 Fst und 1 1/2 Vig, Antony Hosp – 1 Fst und 3 Vig, Gerob Mader 1 1/2 Fst und 15 Vig, Michl Gässler – 1 Fst und 4 Vig, Geörg Schaffenrath – 1/2 Fst und 3 Vig, Geörg Zoller 1/2 Fst und 3 Vig, Simon Spielmann 1 Fst und 6 Vig.
Die Sölleith: Hannes Randolph, Simon Hosp, Peter Hyrn, Hanns Töchl, Gallus Auer, Joseph Tegras, und Ursula Schneiderin halten zusammen 2 Feuerstatt und 1 Vigeneißle.
Dies ergibt zusammen 25 ganze Feuerstatt und 144 Vigeneißlen. „Der allseitig gemeinschaftlichen Verliebnus gmess“ wurde beschlossen, eine ganze Feuerstatt mit 6 Vigeneißlen zu bemessen, also 150 Vigeneißlen für 25 Feuerstätten. Zusammen mit den 144 Güter-Vigeneißlen ergeben sich daher gesamt 294 Vigeneißlen. Für je 6 Vigeneißlen sollte ein Waldteil ausgemessen werden. Diese Rechnung ergab 49 ganze Waldteile. Jene Parteien aber, die minder (weniger) als 6 Vigeneißlen an Feuerstatt und Gütern besitzen, sollen sich zusammenrotten bis ein ganzer Teil komplett wird (Rottteile).
Somit erhalten die Interessenten:
Caspar Thaller besitzt ain ganze Feuerstatt und zwai Viertl, oder 6 Vigeneißlen Guet, macht also 12 Vigeneißlen und zwai Waldteile aus. Joseph Taller, ain ganze Feuerstatt und drei Vigeneißlen, thuet also ain ganzer Teil und ain halber Teil, oder ain ganzer Teil und 3 Vigeneißlen Rest. Anthony Khuen besitzt ebensoviel, also 9 Vig, ergibt 1 Teil und 3 Vig Rest. Joseph Taller und Antony Khuen halten jeder 3 Vig Rest und erhalten dafür ainen Rottteil. Franz Thaller besitzt 7 1/2 Vig, ergibt 1 Teil und 1 1/2 Vig Rest. Jakob Thaller besitzt 9 Vig, ergibt 1 Teil und 3 Vig Rest. Hanns Zörer besitzt 13 1/2 Vig, ergibt 2 Teile und 1 1/2 Vig Rest. Jakob Taller, Hanns Zörer und Franz Taller halten zusammen 6 Vig Rest, ergibt 1 Rottteil. Mathias Hosp besitzt 6 Vig, ergibt 1 Teil. Michael Taller besitzt 6 Vig, ergibt 1 Teil. Michl Kranebitter besitzt 6 Vig, ergibt 1 Teil. Johannes Hyrn besitzt 15 Vig, ergibt 2 Teil und 3 Vig Rest. Lorenz Walcher besitzt 6 Vig, ergibt 1 Teil. Mathias Mader besitzt 6 Vig, ergibt 1 Teil. Geörg Haßlwanter besitzt 7 Vig, ergibt 1 Teil und 1 Vig Rest. Sebastian Zimmermann besitzt 9 1/2 Vig, ergibt 1 Teil und 3 1/2 Vig Rest. Dominkus Lipp besitzt 7 1/2 Vig, ergibt 1 Teil und 1 1/2 Rest. Geörg Haßlwanter, Seb. Zimmermann und Dom. Lipp besitzen zusammen 6 Vig Rest, ergibt 1 Rottteil. Albuin Föger besitzt 14 1/3 Vig, ergibt 2 Teil und 2 1/3 Rest. Phillip Föger besitzt 7 Vig, ergibt 1 Teil und 1 Vig Rest. Thamian Föger besitzt 7 Vig, ergibt 1 Teil und 1 Rest. Franz Randolph besitzt 6 Vig, ergibt 1 Teil. Simon Wagner besitzt 6 Vig, ergibt 1 Teil. Hanns Föger besitzt 13 3/4 Vig, ergibt 2 Teil un 1 3/4 Rest. Ursula Wagnerin und Albuin Föger besitzen zusammmen 6 Vig, ergibt 1 ein Rottteil. Thamian Gaßler besitzt 6 Vig, ergibt 1 Teil. Hanns Krueg besitzt 6 Vig, ergibt 1 Teil. Hanns Randolph und Gallus Auer besitzen zusammen 6 Vig, ergibt 1 Rottteil. Johann Jöchl und Peter Hirn besitzen zusammen 6 Vig, ergibt 1 Rottteil. Joseph Jägers Wittib und Simon Hosp besitzen zusammen 6 Vig, ergibt 1 Rottteil. Joseph Gässler besitzt 6 Vig, ergibt 1 Teil. Paul Schaber und Phillip Föger besitzen zusammen 6 Vig, ergibt 1 Rottteil. Jakob Khuen und Michael Schweninger besitzen zusammen 9 Vig, ergibt 1 Rottteil und 3 Vig Rest. Antoni Hosp besitzt 9 Vig, ergibt 1 Teil und 3 Rest. Antoni Hosp, Jakob Khuen und Michael Schweninger besitzen 6 Vig Rest, ergibt 1 Rottteil. Jakob Mader besitzt 24 Vig, ergibt 4 Teil. Michl Gassler besitzt 10 Vig, ergibt 1 Teil und 4 Vig Rest. Geörg Schaffenrath besitzt 6 Vig, ergibt 1 Teil. Geörg Zoller besitzt 6 Vig, ergibt 1 Teil. Simon Spillmann besitzt 12 Vig, ergibt 2 Teil. Hans, Thamian und Albein Föger besitzen zusammen 6 Vig Rest, ergibt 1 Rottteil. Michl Gassler, Ursula Schneider und Simon Hosp besitzen zusammen 6 Vig, ergibt 1 Rottteil. Hanns Hirn, Hanns Krueg, Michl Schweninger, Jakob Khuen und Peter Hirn besitzen zusammen 6 Vig Rest, ergibt 1 Rottteil.
Betragt wie vorzusehen aus 294 Vigeneißlen, iedes 6 zu ain Teil gerath 49 ganze Thaile.
Nachdem die vorgesehene Rottierung in Richtigkeit gebracht worden ist, soll die Particular Aufteilung (Parzellierung) der einzelnen Waldstücke in je 49 Teile erfolgen, diese werden nummeriert und schließlich soll jeder Gemainsinteressent zur Auswählung der abgemessenen Waldteile das Los ziehen.
Text im Original: Hierauf und nachdem, wie vorgesöchen die erforderlichen Rottierung in eine Richtigkheit gebracht worden, ist der allseitig gemeinschäftliche Schluß ergangen, daß nun all dero, denenselben angehörig gemainen Waldungen sovillen den herauß meglich für Particular Aufthaillung gebracht werden khenen, unter Sie, sambentlichen Gemains Interessenten Inhabend Feyrstatt und Gieter , oder villmer dern hieraus gemachten Vigeneißlen , all erforderlich möglichisten gmess Partikularie ab- und aufgethailt werde, auch umb die abgemössene Stell, das Loß ziech, und Auswahlung dere, nach selbstigen Ihro der Gemeinschaft Guetbefundenheit zu beschechen haben solle.
Gestalten dan voreinkhomben gesambte Gemeins Interessenten zu Obstaig, Thall, Finsterfiecht und Wald vorbenenten h. Richter zu Petersperg das Anloben erstattet, und bei all dem unveränderlichen zu verbleiben versprochen haben.
Als ist daraufhin den Thaillungs – Werkh einen Anfang zu machen, zuhanden genomben worden, der sogenannte Eggenwald , dieser Wald coherenzt Morgenhalber, an das Gschwent und Fronhauser Gemärch, Mittentag, an das Michl Gässlers Kollangerle und den Stambser Wald, Abend , an Hanns Rappold und andere mer, Sturl und Galtmähder, Mitternacht, an die oberen, auch denen Gschwent und Fronhauser Geisniß.
Ergreift an Mösserei folgendes: Als morgenseits an Gschwent Gemarch 278 Claffter hoch ( 1 Clft = 1.89 m), Abend an Sturl 168, 1/3 Clft., Mittag an Stambserwald 586 Claffter breit und Mitternacht an obere Eggen 476, 3/4 Claffter breit. Betragt zusammen 113.006 QuClaffter ( 1 Quadratklafter = 3.496 m²)
Worunter aber ist etwas mössig Geschrief und sonsten unterschiedner Boden begriffen, wofir dan zu Ersätzung solch schlechten Grunts, ieden Thaill die mangelbaren Claffter in dem Viechrueten Wäldle , nechst an des Jacob Mader inhabenden Rauths gelegen , ausgemössen und zu solchem Thaill belegt worden wird, an ieden deß Thaill die Rotierung beisätz zu ersöchen ist.
Und weillen bemeltem Eggen Waldt wögen obhabenden Situation ziemblich beschwerlich auf die 49 Thaill abzuthaillen angeschienen, also haben Sie Interessentschaft zu Erhaltung pösserer Gleichheit diesen Eggen und nachfolgenden Grienbergwald zusamben zu schlagen , volglich, aus diesem Eggen Wald 25 zig , aus dem Grienwald ab 24 Toppelte , das ist ain Thaill so 12 Vigeneißlen groß zu machen, sich auch zu dem end mit zwölf Vigeneißlen zusamben zu rottieren, sodann durch einen Gemainsausschuß, in diesen beed bestörchen, die Lärch abzuzöhlen und zu taxieren, nach Grents zu Anmachung gleichlicher Summa dies Eggen und Grienperg Thaill zusamben zu schlagen und hierauf den Loszötl zu machen. und der Ordnung nach heraus zu nehmben, sich einhellig entschlossen, welches dan auch solch Gestalten ervolget ist.
Und hat es nun iaden der in diesen Eggenwald gemachten 25 doppelten Taill aus vorausgesötzten 113.006 Claffter betroffen 4.924 Claffter und seint all diese 25 Taill, untrainander in Beibringung des Holzes weniger Schlägen zukhomben, von Stambser Wald grad hinauf bis an die ober Eggen gemacht worden, woraus dan mit Ziechung des Los erhalten hat:
Michel Taller und Joseph Taller miteinander: Den ersten Thaill also am Gschwenter Gemärch mit ains numeriert, und halten die Mösserei 4524 Claffter (16.268 m²). Stoßt: 1.) an Gschwenter Gemärch, 2.) an das Kollangerle, 3.) an Franz Randolf und Simon Hosp, 4.) die oberen Eggen.
Franz Randolph und Simon Hosp, den anderten Thaill darneben mit ebenmessiger Mösserei.
Anmerkung: Auf den weiteren Seiten sind die einzelnen Waldteile, mit Los gezogen beschrieben, mit Fläche und angrenzenden Nachbarn. Weitere Teilungsbeschreibungen erfolgten für das Schlögholz, das Emat mit Fieberbach und Anwurf, den Steinsprenger Schrofen, ober den Heachen, das Prantle , das Bachtal und den Rauthteil. Im Landesarchiv wurde vorerst nur ein Teil (25 Doppelseiten) abgelichtet. Die gesamte Ablichtung und Transkription des Waldaufteilungsprotokolls ist damit einer späteren Bearbeitung vorbehalten.
Schlussbemerkung:
Hiemit sind der Gemeinde Finsterfiecht, Thal, Wald und Obsteig die bisher miteinander von unerdenklichen Jahren her gemeinschaftlich genutzten und zu „genießen angehörig gewesenen“ (besessenen) Waldungen, dem gütigen Befehl gemäß aufgeteilt worden. Die Aufteilung erfolgte durch Antony Platner, Anwalt und Gastwirt zu Barwies. Mit angewandter Mühe und Fleiß benannter Gemeinsparteien der Gemeinde Obsteig wurde parzelliert, vermarkt, nummeriert, beschrieben und protokolliert. Die Waldteile mit ihrer Bemarkung wurden auf ewige Weltzeit und zwar ohne Geverde ( Täuschung, Untreue, Arglist) zugesprochen und sind mit menschenmöglichem Fleiß zu erhalten und zu versorgen.
Im Originaltext: Dardurch und hiemit seint der Gemain Finsterfiecht, Thall, Wald und Obstaig, nun bis dato, denen Selben miteinand von unerdenklichen Jahren hero gemainschaftlichen genuzten und zugeniessen angehörig gewößten Waldungs-District und Refieren, voenthaltnen Guetigen Bevelch gemäss, sovill deren zum Aufthaillen tauglich , und gebracht werden khennen, durch den Antoni Platner, Anwald und Gastgöber zu zu Parwieß benannte Gemains Partheyen der Gemaindt Obstaig migl angewenter Miehe und Fleiß nach Particulariter Ab- und Aufgetailt, Item numeriert und bemärkt, auch wie es sich enthalten , beschrieben und protokolliert, sodann solche Taillunges Bemärchung firderhin auf ewige Weltzeit und zwar ohne Geverde das inbye Mentschen, migligisten Vleises zu versorgen und zu erhalten zuegesprochen ward.
Anmerkung: Dieses eine Abschrift, von drei im Landesarchiv im selben Karton aufliegenden Exemplaren, enthält keine Unterzeichnungsvermerke.
Quellenangabe: Tiroler Landesarchiv, BFI Steinach, Privatarchiv Schlögl Willi, Privatarchiv Riserhof, Chronik Obsteig, Agrargemeinschaft Buchtlwald, Burg Klamm – Krezdorn, Bergbaumuseum Absam.
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